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Veröffentlichung gemäß LobbyG

Gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politischer und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz - LobbyG) veröffentlicht der Verband Freier Rundfunk Österreich folgendes:

I. Name, Sitz und für Zustellungen maßgebliche Anschrift:

1. Der Verein führt den Namen "Verband Freier Rundfunk Österreich" (im Folgenden “Verband”).
2. Der Verein hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf das gesamte Bundesgebiet sowie die Europäische Union.

Verband Freier Rundfunk Österreich
Hermanngasse 25/2a-3
1070 Wien
office@freier-rundfunk.at
+43 (0)680 2368889
www.freier-rundfunk.at
ZVR: 862030947
UID: ATU57637926

II. Vereinszweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, bezweckt:

1. den Aufbau und die Arbeit einer Interessenvertretung, die
a) die gemeinsame Fortentwicklung medienpolitisch günstiger Rahmenbedingungen für Freie Radios, Community TVs und andere Formen nicht-kommerziellen Rundfunks in Österreich und Europa verfolgt,
b) gemeinschaftlich den Programmaustausch sowie die Programmqualität durch geeignete Maßnahmen - insbesondere auch unter Einbeziehung digitaler Möglichkeiten - fördert,
c) die Kommunikation und Zusammenarbeit mit Verbänden, Organisationen und Stellen des In- und Auslandes erleichtert,
2. die Freiheit der Meinungsäußerung gemäß Art. 13 StGG im elektronischen Medienbereich zu unterstützen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO).

 

III. Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Der Vereinszweck soll durch folgende ideelle und materielle Mittel erreicht werden:
1. Ideelle Mittel:
a) Interessensvertretung auf Bundes- und EU-Ebene, Durchführung eigener Forschungsarbeiten, eigener Lehrvorhaben und Arbeitsgruppen unter Einbeziehung von Fachleuten aus Theorie und Praxis der Medienkommunikation, -politik und -technik als Mittel der Erwachsenenbildung.
b) Kontaktaufnahme, Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Organisationen des In- und Auslandes, Konzeption und Durchführung von Projekten in Kooperation mit Verbänden und Initiativen der Zivilgesellschaft mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung.
c) Förderung von Talenten, zum Beispiel durch Ausbildung oder die Vergabe von Rundfunkpreisen
d) Unterstützung von Programmaustausch und gemeinsamer Programmnutzung, insbesondere durch die Bereitstellung digitaler Infrastrukturen.
e) Herausgabe von Publikationen, die mit der Forschungs- und Lehrtätigkeit des Verbandes einhergehen, sowie die Herausgabe anderer Publikationen.

2. Materielle Mittel
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Erträge aus Veranstaltungen des Verbandes
c) Spenden aller Art
d) Förderungen, Subventionen
e) Sponsoring
f) Schenkungen und Erbschaften