Urheberrecht - meine eigenen Rechte

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Das Urheberrecht betrifft nicht nur die anderen, sondern auch mich und meine eigenen Sendungen. Ich kann großteils selbst entscheiden ob und wie ich das von mir Gestaltete anderen zur Verfügung stelle.



Inhaltsverzeichnis

MUSIK im VFRÖ

Der Verband Freier Radios Österreich hat einen Vertrag mit den Verwertungsgesellschaften AKM und AUSTRO MECHANA abgeschlossen. Damit werden alle Musikrechte zur Ausstrahlung im Radio und per Stream im Internet bezahlt. (Achtung! Das Angebot als Podcast / Download wird von diesem Vertrag nicht gedeckt. Deshalb: Musik in Beiträgen, welche im Internet archiviert – und dort downloadbar – sind – NO!)


SENDERECHT im VFRÖ

Das ist in den meisten VFRÖ Radios und Okto Tv ähnlich geregelt und steht in den jeweiligen Sendevereinbarungen. Alle Rechte gehen nach 1-2 Monaten zur Gänze auf die RadiomacherInnen über.


SENDEN im TEAM

Damit es nicht untereinander zu Streitigkeiten oder unklaren Haftungen kommt. Falls ihr in Sendungsteams sendet empfiehlt es sich medienrechtlich immer die für den Inhalt verantwortlichen Personen zu nennen und urheberrechtlich abzuklären wer aller an der Produktion beteiligt war und wie. Das kann nicht nur bei rechtlichen Fragen wichtig werden, sondern auch bei der Einreichung bei Wettbewerben, Festivals oder bei Veröffentlichungen anderswo (Medien, Ausstellungen...), wo es auch um Geld gehen könnte...


ARCHIVIERUNG / AUSTAUSCH

Ein sehr begrüßenswertes Thema ist die Möglichkeit die Sendungen zu archivieren oder zwischen den Sendern auszutauschen. Ein Archiv im Internet wird aber problematisch sobald Musik in den Sendungen enthalten ist und zum Download angeboten wird. (siehe Absatz Musik im VFRÖ) Wir empfehlenEs empfiehlt sich daher entweder solche Sendungen nur als Stream (zum Anhören) anzubieten oder Musik zu verwenden, die unter CREATIVE COMMONS veröffentlicht wurde. Ein Sendungsaustausch ist in den VFRÖ Radios urheberrechtlich unbedenklich. Medienrechtlich aber muss ich bedenken, dass meine InterviewpartnerInnen eigentlich nur der Ausstrahlung in meinem Sender zugestimmt haben. In der Regel werden die meisten nichts gegen ein größeres Publikum haben, aber korrekterweise müssten sie einer Mehrfachausstrahlung und auch einer Archivierung zustimmen.