Schutz der Ehre

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Die Ehre ist in Österreich ein behaftetes Wort. In Verbindung mit Medien, Ethik und Recht bekommt sie aber eine wichtige Bedeutung, besonders dann, wenn es um die Verantwortung der Sendenden geht und im Umgang mit Menschen in den Medien.

Schutz der Ehre

• vor übler Nachrede

• vor unwahren Behauptungen und Verdächtigungen (strafbare Handlung, Verleumdung)

• vor Beleidigung (Beschimpfung, Verspottung)

• vor Kreditschädigung


Wer definiert Ehre und Würde?

Die GesetzgeberInnen sind grundsätzlich bestrebt, die Ehre von Personen zu schützen und schränken aus diesem Grund das Recht auf Meinungsfreiheit ein. Aussagen über Personen dürfen nicht ehrenrührig sein, also Personen nicht in ihrer Würde herab gesetzt werden. Die Schwierigkeit dabei liegt darin, dass Begriffe wie Ehre und Würde schwer zu definieren sind.

Jedenfalls gilt: niemand darf durch unwahre Äußerungen herabgesetzt werden!


Aber: Auch wenn die Äußerung der Wahrheit entspricht, muss ich dennoch bedenken, ob das Gesagte die betroffene Person in ihrer Würde beleidigen kann.

Und: Es geht nicht darum, wie eine Aussage gemeint war sondern darum, wie sie ankommt.

Wie kann das gemessen werden?

Ein durchschnittliches Gefühl von Ehre wird angenommen. Dabei geht man vom Empfinden eines Durchschnittsmenschen aus. Das heißt: Wann würde sich jemand Durchschnittlicher im heutigen Österreich in seiner/ihrer Ehre beleidigt fühlen? Dieses Gefühl wird für eine so genannte objektivierte Beurteilung verwendet. Das Gericht versucht das Ehrgefühl eines Durchschnittsmenschen herauszufiltern und danach zu urteilen.

Tipp: Ich stelle mir die umgekehrte Situation vor - wie würde es mir damit gehen, wenn jemand in den Medien so etwas über mich sagt?


Mögliche Delikte gegen die Ehre

ÜBLE NACHREDE

„Übel Nachreden“ heißt jemandem ein Verhalten vorwerfen das unehrenhaft bzw. unsittlich ist. Es kann aber auch heißen, jemanden als einen unehrenhaften Charakter zu präsentieren.


BELEIDIGUNG

- Beschimpfung („Du Trottel!“, „Sie sind ja bescheuert!“) Eine Beschimpfung ist, wenn eine Person ohne Begründung durch derbe Ausdrücke herabgesetzt wird. Ab wann eine Begründung gegeben ist und ab wann nicht, ist eine Frage der Auslegung und nicht allgemeingültig. Das wird je nach Einzelfall neu entschieden. In Österreich ist die Judikatur diesbezüglich relativ streng, da Beschimpfungen generell gesellschaftlich nicht sehr geschätzt sind.

- Verspottung Menschen werden auf Grund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen lächerlich gemacht, also für etwas verspottet wofür sie „nichts können“. Auch Behörden (Nationalrat, Bundesheer etc.) können beleidigt werden, da sie auch ein Recht auf Ehre besitzen. Unternehmen allerdings nicht.


VORWURF EINER (schon abgetanen) STRAFBAREN HANDLUNG

Ich werfe jemandem ohne sichere Begründung eine strafbare Handlung vor – ich muss dann den Beweis erbringen, dass der Vorwurf stimmt. „Schon abgetan“ heißt, dass in den Medien nicht jede „Straftat“ aus der Vergangenheit einer Person mit erwähnt werden kann. Das hängt wieder von der Sendung und Art der Berichterstattung ab, ob z.B. das Vorstrafenregister einer Person, oder deren Nazi-Vergangenheit veröffentlicht werden kann.

hier ein Beispiel aus Deutschland: Fall Claudia Pechstein Blutdoping


KREDITSCHÄDIGUNG

Einer Person wird unrichtig ein Verhalten vorgeworfen, dass dazu führt ihr berufliches Weiterkommen, ihren Erwerb oder ihre Glaubwürdigkeit zu schädigen oder zu gefährden.

VERLEUMDUNG

Einer Person wird wissentlich einer strafbaren Handlung verdächtigt, obwohl es unwahr ist.

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