Persönlichkeitsschutz

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Der Schutz der Persönlichkeit soll verhindern, dass Menschen durch die Berichterstattung in Massenmedien Schaden erleiden. Die Wirksamkeit dieses Schutzes ist in unserer durchgeschaltenen (Bilder-) Medienwelt allerdings schon ziemlich fragwürdig geworden.

Schutz

• der Identität

• der Privatsphäre

• vor Präjustiz (Unschuldsvermutung)

• der Interessen

• vor Selbstgefährdung


IDENTITÄT

Soll verhindern, dass Opfer, Verdächtige und verurteilte TäterInnen durch ihren Namen, ihr Bild oder anderen Merkmalen bekannt werden. Kinder und Jugendliche genießen einen besonderen, erhöhten Identitätsschutz.


UNSCHULDSVERMUTUNG

Sie wird verletzt wenn Verdächtigte ohne rechtskräftiges Urteil zu Tätern gemacht werden. Ohne Urteil müssen alle in den Medien als „mutmaßliche TäterInnen“ oder „Tatverdächtige“ bezeichnet werden.


PRIVATER LEBENSBEREICH

Die Privatsphäre eines Menschen wird verletzt, wenn sein/ihr Familienleben und Privatleben in den Medien behandelt wird, ohne dass ein direkter Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben besteht. Und ab wann besteht der? Wer bestimmt das?


INTERESSEN

Dieser Schutz soll das Veröffentlichen von Berufs- und Betriebsgeheimnissen und privaten Interessen verhindern. Das wurde als Begleitgesetz mit der Rasterfahndung/Lauschangriff eingeführt und soll u.a. verhindern, dass Aufnahmen von Überwachungen veröffentlicht werden.


SELBSTGEFÄHRDUNG

Vielleicht eher eine ethische als eine rechtliche Frage: durch Wahrnehmen von journalistischer Verantwortung sollte verhindert werden, dass sich Menschen durch Aussagen über sich selbst belasten oder gefährden.

Persönliche Werkzeuge