Medienrecht - Beurteilungskriterien

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Hier findet sich ein Überblick, nach welchen Fragen und Kriterien im Allgemeinen beim Medienrecht geurteilt wird. Eine kurze Übersicht, wie Recht überhaupt organisiert wird, ist dabei. Vor allem sind hier aber die Faktoren aufgelistet, die für die Gerichte bei medienrechtlichen Fällen wichtig sind. Dass diese Gerichte (bzw. die dort tätigen Richter_innen) durchaus sehr verschieden diese Faktoren gewichten und dementsprechend urteilen, zeigt dieser Bericht der NDR-Sendung "ZAPP".


National

• Strafrecht

• Zivilrecht

• Medienrecht


International

• „Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)


Entscheidung:

Werturteil oder Tatsachenbehauptung?

• Wahrheitsbeweis

• Freie Meinung


Faktoren:

• Zitat

• Gegenschlag

• Milieu

• Freiheit der Kunst

• Öffentliches Interesse


Rechte, welche Entscheidungen in Sachen Medien beeinflussen

STRAFRECHT

Gegen staatliche Gesetze wird verstoßen. Die Staatsanwaltschaft schreitet ein.


ZIVILRECHT

Die Rechte von anderen Personen werden verletzt, die daraufhin klagen.


MEDIENRECHT

Definiert was ein Medium ist und an welche Regeln sich die Medienmacher und Medienherausgeberinnen halten müssen.


EUROPÄISCHE MENSCHENRECHTSKONVENTION

Legt fest, was grundlegende Menschenrechte sind. Nationale Entscheidungen können dem widersprechen, dann bestünde die Möglichkeit z.B. beim Europäischen Menschenrechtgerichtshof ein bei nationalen Gerichten verlorenes Verfahren weiter zu führen.


WERTURTEIL oder TATSACHENBEHAUPTUNG?

Bei medienrechtlichen Vergehen entscheiden Gerichte zuallererst nach der Wahrheit. Ich muss den Wahrheitsbeweis erbringen, dass ein wahrer Kern in meinen Aussagen steckt. Wenn ich die Aussage beweisen kann, handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung. Wenn ich aber nicht bloß Tatsachen wiedergeben will, sondern meine Meinung zu etwas zum Ausdruck bringen will, muss ich folgendes beachten: - Ich muss meine Meinung als Meinung kenntlich machen. - Und die Tatsachen, auf die ich meine Meinung begründe, müssen wahr sein.

Meine freie Meinung wird rechtlich als Werturteil bezeichnet. Diese kann ich ohne Weiteres sagen, solange die Begründung meiner Meinung nachprüfbar und meine Argumentation sachlich ist und nicht „exzessiv“. Sonst spricht man von einem Wertungsexzess. (vgl. Handout – Schutz der Ehre)

Das alles wird von Fall zu Fall neu interpretiert. Allgemeine Regeln gibt es nicht!


Zusätzliche Beurteilungsfaktoren

Faktor ZITAT

Wiedergabe von ehrenrührigen Äußerungen von anderen: Wenn jemand etwas Beleidigendes über jemanden Dritten sagt und ich möchte das in meiner Sendung verwenden:

• sollte ich diese Aussage deutlich von meiner Position trennen (es darf nicht als meine Meinung rüberkommen)

• die Quelle korrekt angeben

• der betroffenen dritten Person die Möglichkeit zu einer Stellungnahme geben


Faktor MILIEU

Kommt besonders bei Beschimpfungen zum Tragen – wer sagt etwas zu wem in welchem Kontext und welcher Sprachgebrauch ist dabei üblich?

Faktor GEGENSCHLAG

Funktioniert nach dem Prinzip: Wer austeilt sollte auch einstecken können.

Faktor FREIHEIT DER KUNST

Kunst bedeutet im Fall Freier Medien meistens Satire, Kabarett oder Karikatur und „darf“ wesentlich mehr als „objektive“ Berichterstattung aber auch nicht alles. Auch für sie gelten, aber eben eingeschränkt, die unter Medienrecht – Schutz der Ehre / Persönlichkeitsschutz beschriebenen Bestimmungen.


Faktor ÖFFENTLICHES INTERESSE

Das ist ein sehr heikler Punkt. Die Öffentlichkeit (und damit die Quoten) werden nun schon häufig als Argument benutzt: „aber die Leute wollen das sehen“. Die rechtliche Frage lautet hier aber: besteht ein „berechtigtes“ Interesse der Öffentlichkeit an der Berichterstattung? Dieses „berechtigt“ ist sehr schwierig zu beantworten: wo beginnt die Privatsphäre und wo hört sie auf? Was wird in welchem Medium als wichtig erachtet und was nicht?

Diskutierbares Beispiel: der Fall Alpe Adria Bank

etwas ausführlicher dargestellt: Rechtslage in Deutschland bei verdeckten Recherchen

Links und Infos

http://freie-radios.at/medienrecht

Bericht über den sogenannten "Fliegenden Gerichtsstand" in Deutschland, der vor allem aufzeigt, dass die Bewertung der hier aufgeführten Kriterien und Faktoren durch die Gerichte sehr individuell erfolgt. Durchaus ein schönes Beispiel zum Einstieg in eine Diskussion. (oder ganz aktuell (April 2010) Bericht über Konflikt NEWS – Alpe Adria Bank



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