Medienrecht - VFRÖ

January 23, 2007

BZÖ: FPÖ-Generalsekretär Vilimsky wegen Beschimpfung zu Entschädigungszahlung verurteilt

Filed under: Beleidigung — David Röthler @ 10:30 am

Wien (OTS) - FPÖ-Generalsekretär Vilimsky wurde zur Zahlung einer Entschädigung von 3.000 Euro sowie zu einer Urteilsveröffentlichung (APA-OTS-Aussendung) aufgrund des Tatbestandes der Beschimpfung verurteilt. Vilimsky hat in einer Aussendung am 10.7.2006 u.a. unterstellt, dass es sich bei Westenthalers BZÖ um den größten politischen Gaunerverein, den Österreich je erdulden musste, handeln würde. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Üble Nachrede

Filed under: Üble Nachrede — David Röthler @ 10:26 am

Üble Nachrede
Swarovski klagt Hektiker Scheuba

Florian Scheuba von der Kabarettgruppe “Die Hektiker” muss am 21.Februar vor Gericht. Kristall-Erbin Fiona Swarovski klagt ihn wegen übler Nachrede. Auslöser war ein Witz im Hektiker-Programm “Silberhochzeit”. Darin fällt Swarovskis Name im Zusammenhang mit dem Kokain-Prozess von Musiker Rainhard Fendrich. Der Ausschnitt war auch im Fernsehen zu sehen.

Veröffentlichung der Bewerbungsunterlagen von Monika Lindner

Filed under: Urheberrecht — David Röthler @ 10:22 am

Die scheidende ORF-Generaldirektorin Monika Lindner wird ihre Klage gegen den Medienjournalisten Harald Fidler sowie gegen derStandard.at zurückziehen.

Linder hatte den STANDARD-Redakteur Fidler strafrechtlich wegen Urheberrechtsverletzung verfolgen lassen. Der Medienjournalist, der sich in den vergangenen Jahren immer wieder durch kritische ORF-Berichte und die kritische mediale Begleitung von Lindners Amtsperiode auszeichnete, hatte Lindners Bewerbungskonzept zur Generaldirektorenwahl im Volltext auf derStandard.at bereitgestellt.

January 8, 2007

Bildnisschutz - Glawischnig: Mit Baby bei Wahlveranstaltung

Filed under: Bildnisschutz, Urheberrecht — David Röthler @ 4:22 pm

Die Veröffentlichung eines Bildes von Glawischnigs Sohn wird jedoch von den Grünen weiterhin vehement abgelehnt.

Die stellvertretende Bundessprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, hat sich Montagnachmittag bei einer Wahlveranstaltung in der Wiener Innenstadt gemeinsam mit ihrem Ehemann Volker Piesczek und ihrem vier Monate alten Sohn Benjamin in der Öffentlichkeit gezeigt. Die Veröffentlichung eines Bildes von Glawischnigs Sohn wird jedoch von den Grünen weiterhin vehement abgelehnt.

Ihr Argument: Das Kind sei Teil des Privatlebens von Glawischnig, und es gebe kein öffentliches Interesse an einem Foto - außer Neugier. Medienrechtsexperten beurteilen die rechtliche Situation unterschiedlich.

Juristisch ist die Sache eine Frage des “Bildnisschutzes”. Im Urheberrechtsgesetz (Paragraf 78) heißt es, “Bildnisse von Personen” dürfen nicht veröffentlicht werden, “wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten … verletzt würden”.

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