Medienrecht - VFRÖ

May 7, 2007

Arien für alle! Telefonanrufe aus der Oper

Filed under: Urheberrecht — David Röthler @ 9:49 am

oe1.ORF.at / Arien für alle!

Nicht ganz überraschend vertritt das Opernhaus die Position, dass die Rechte der Musiker unrechtmäßig verletzt werden und hat in einem Brief an das Cabaret Voltaire verlangt, das Projekt sofort einzustellen.

February 11, 2007

Millionenklage um Fotos von Natascha Kampusch

Filed under: Urheberrecht — David Röthler @ 6:25 pm

Millionenklage um Fotos von Natascha Kampusch

Anwalt Georg Zanger wirft hunderten Medien Urheberrechtsverletzung vor: Es geht um unautorisiert veröffentlichte Kindergartenfotos von Natascha Kampusch.

…heute ist dieser Rechtsstreit offenbar mit einem Vergleich beigelegt worden.

January 23, 2007

Veröffentlichung der Bewerbungsunterlagen von Monika Lindner

Filed under: Urheberrecht — David Röthler @ 10:22 am

Die scheidende ORF-Generaldirektorin Monika Lindner wird ihre Klage gegen den Medienjournalisten Harald Fidler sowie gegen derStandard.at zurückziehen.

Linder hatte den STANDARD-Redakteur Fidler strafrechtlich wegen Urheberrechtsverletzung verfolgen lassen. Der Medienjournalist, der sich in den vergangenen Jahren immer wieder durch kritische ORF-Berichte und die kritische mediale Begleitung von Lindners Amtsperiode auszeichnete, hatte Lindners Bewerbungskonzept zur Generaldirektorenwahl im Volltext auf derStandard.at bereitgestellt.

January 8, 2007

Bildnisschutz - Glawischnig: Mit Baby bei Wahlveranstaltung

Filed under: Bildnisschutz, Urheberrecht — David Röthler @ 4:22 pm

Die Veröffentlichung eines Bildes von Glawischnigs Sohn wird jedoch von den Grünen weiterhin vehement abgelehnt.

Die stellvertretende Bundessprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, hat sich Montagnachmittag bei einer Wahlveranstaltung in der Wiener Innenstadt gemeinsam mit ihrem Ehemann Volker Piesczek und ihrem vier Monate alten Sohn Benjamin in der Öffentlichkeit gezeigt. Die Veröffentlichung eines Bildes von Glawischnigs Sohn wird jedoch von den Grünen weiterhin vehement abgelehnt.

Ihr Argument: Das Kind sei Teil des Privatlebens von Glawischnig, und es gebe kein öffentliches Interesse an einem Foto - außer Neugier. Medienrechtsexperten beurteilen die rechtliche Situation unterschiedlich.

Juristisch ist die Sache eine Frage des “Bildnisschutzes”. Im Urheberrechtsgesetz (Paragraf 78) heißt es, “Bildnisse von Personen” dürfen nicht veröffentlicht werden, “wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten … verletzt würden”.

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