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Geschichte der Freien Radios in Österreich

Von Wolfgang Hirner

1. Die PiratInnenphase

PiratInnenradio hat in Österreich ein lange Tradition. Schon in der 1. Republik gab es aufgrund der Unzufriedenheit mit der RAVAG, der Vorgängerin des ORF, Piratenradios des sozialdemokratischen Freien Radiobundes. Es gab sogar Forderungen nach Legalisierung proletarischer Radiosender, diese wurden aber von der SPÖ wieder fallengelassen, da sie auf eine stärkere Einbindung in die RAVAG setzte. Die ersten RadiopiratInnen der 2. Republik waren die Macher von Ö-Frei. Sie sendeten ab Dezember 1979 in Graz vier Sendungen á 15 Minuten.

Nach dieser kurzen "Störung" des ORF-Monopols gab es erst wieder 1987 PiratInnenaktivitäten. Diese PiratInnenbewegung hatte schon personelle Verbindungen zur heutigen Freien Radiobewegung. Im Herbst 1987 sendete Radio Sozialfriedhof und Radio Sprint in Wien über Studentenstreiks und die Demonstration gegen Sozialabbau. Radio ÖGB-Österreich geht's blendend berichtete über die Situation der Verstaatlichten Industrie in Linz sowie in der Obersteiermark. Radio Rücktritt berichtete im Februar 1988 unter dem Motto "Go, Kurti, go" über die Anti-Waldheim-Kundgebung am Wiener Stefansplatz. Hinter den Radios mit den verschiedensten Namen verbarg sich eine einzige Gruppe von PiratInnen, die in Kontakt mit der Föderation europäischer Freier Radios (FERL) stand. Die FERL und dessen Österreichsektion spielte in dieser Zeit eine sehr große Rolle. Ostern 1991 begann dann die bisher längste PiratInnenphase. Der am 31.3.91 in Wien veranstaltete PiratInnentag war der erste Sendetag. Radio Boiler startete mit einem 15-minütigem Wochenmagazin. Radio Boiler bekam bald Unterstützung. Es folgten Radio Filzlaus, Radio Hotzenplotz und Radio Breifrei. Von Anfang an ging es den PiratInnen um die Durchsetzung politischer Ziele. So forderten sie, daß bei einer Liberalisierung auch nichtkommerzielle Radios und deren finanzielle Förderung festgeschrieben werden. Von Seiten des Staates wurde von Anfang an mit unverhältnissmäßigen Mitteln auf die PiratInnen reagiert. So wurde schon am Anfang der PiratInnenzeit gegen diese mit einem Hubschraubereinsatz vorgegangen. Dasselbe wiederholte sich dann in Salzburg im Sommer 1993.

Im Juni 1992 gab es in Wien bereits 25 Radiogruppen, die insgesamt 40 Stunden Programm pro Woche gestalteten. Es gab ein tägliches Kulturveranstaltungsprogramm, ein Frühstücksradio und sonntags eine Gemeinschaftssendung der RadiopiratInnen. Ende 1992 verschärfte sich die Verfolgungssituation durch die Funküberwachung dramatisch. Die folgende Materialschlacht brachte die RadiopiratInnen an ihre finanziellen Grenzen. Im Juli 93 mußte der regelmäßige Betrieb eingestellt werden. In der Zeit von 1991 bis 1993 wurden in Wien insgesamt 34 Sendeanlagen beschlagnahmt. Die verschärfte Verfolgung stand in Zusammenhang mit dem Regionalradiogesetzesentwurf, in dem Freie Radios nicht vorgesehen waren. Im März 1993 kam es zu mehreren Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen RadioaktivistInnen. Im Fernmeldegesetz wurde die Höchststrafe für illegales Senden von 5.000 öS auf 100.000 öS heraufgesetzt, um die PiratInnenära endlich zu beenden.

In den anderen Bundesländern gab es auch die verschiedensten PiratInnenaktivitäten. In Kärnten sendete AGORA über 2 Jahre von italienischem Boden aus, in Graz sendete Radio ZARG, in Salzburg Radio Bongo500, in Linz die Offene Radiofrequenz. In Vorarlberg hießen sie Radio Free Gsiberg, Radio Föhn, Radio Mikrowelle oder Radio Lästig, in Innsbruck sendete der Radiator. Gemeinsam war jedoch allen, daß sie spätestens im Herbst 1993 ihren Betrieb einstellten und ihre Energien auf die Legalisierung, d.h. Bewerbung um Lizenzen verwendeten.

2. Die Legalisierungsphase

Neben der illegalen Sendetätigkeit gab es von Anfang an medienpolitische Aktivitäten der RadiopiratInnen. So wurde der Öffentlichkeit schon im Dezember 1991 ein gemeinsam mit der FERL und den Grünen ausgearbeiteter alternativer Gesetzesentwurf für Privatradio präsentiert. In diesem Entwurf sollten die vorhandenen freien Frequenzen zu gleichen Teilen zwischen kommerziellen und Freien Radio aufgeteilt werden. Weiter war eine Finanzierung der Freien Radios über einen Fonds vorgesehen, der sich aus einer 3%igen Abgabe auf Werbeeinnahmen von ORF und kommerziellen Radios speisen sollte.

Ein Freies Radio war außerdem daran beteiligt, daß Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen des Rundfunkmonopols verurteilt wurde. AGORA und 4 weitere Beschwerdeführer klagten aufgrund des Art.10 EMRK. Der Gerichtshof erkannte im November 1993 einstimmig in allen Beschwerdefällen auf eine Verletzung des Art.10 EMRK. Das Rundfunkmonopol beschränke die Beschwerdeführer in ihren von Art. 10 EMRK gewährleisteten Rechten, stelle also einen Eingriff in die Ausübung des Rechts auf Verbreitung von Informationen und Ideen dar.

Außerdem gründeten die PiratInnen in den Jahren 1992 und 1993 Vereine mit dem Ziel, nichtkommerzielle Radios zu betreiben, sobald es nach der österreichischen Gesetzeslage möglich sei. Diese Vereinsgründungen wurden von den Behörden massiv behindert, vor allem in Wien. Auch der Verein IG Freies Radio (jetzt: Verband Freier Radios) als österreichweite Interessenvertretung wurde in Wien untersagt. Er wurde dann schließlich in Graz angemeldet.

In der Zeit von 1990 bis 1993, in der 5 Gesetzesentwürfe zum Regionalradio entstanden, mischten sich die PiratInnen massiv in die Diskussion ein. Als Erfolg konnten sie verbuchen, daß im letzten Entwurf endlich auch Lokalradio und nicht nur Regionalradio erwähnt wurde. In der Begutachtungsphase für das Gesetz waren die Freien Radios in einer akkordierten Aktion medienpolitisch sehr aktiv, was zu einer ungewöhnlich hohen Rücklaufquote der Begutachter führte. Dabei waren sehr viele, die die fehlende Verankerung von Freien Radios im Gesetz kritisierten, unter anderem der ÖGB, die AK, die Österreichische Hochschülerschaft, das Institut für Publizistik und Kommunikationswissenschaft sowie die juristische Fakultät der Universität Salzburg, die Rektorenkonferenz, die sozialistische Jugend, FERL, der Bundesjugendring sowie sämtliche Freie Radioinitiativen. Dennoch wurde der Entwurf mit geringen Änderungen von den Regierungsparteien beschlossen.

Vorgesehen waren erst einmal eine Regionalradiolizenz pro Bundesland und in Wien zwei Regionalradiolizenzen. Lokalradio sollte erst später kommen. Die Freien Radios gingen bei der Lizenzvergabe, wie erwartet, leer aus. Gegen die von der Regionalradiobehörde vergebenen Lizenzen wurden innerhalb der gesetzlichen Frist beim Verfassungsgerichtshof 26 Klagen, davon 7 von Freien Radios, eingereicht. Im September erkannte der VfGH auf Verfassungswidrigkeit des §2 Abs. 1-3 und 5 RRG und hob die angefochtenen Regionalradiobescheide auf. Aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofes mußten also die Koalitionsparteien ein neues Gesetz erarbeiten.

Am 20. März 1997 beschloß der Nationalrat die Novelle zum Regionalradiogesetz, welche Regional- und Lokalradio vorsah. Am 1. Mai 1997 begann die Antragsfrist für Bewerbungen. Bis zu deren Ende am 15. Juni 1997 hatten sich über 300 Bewerber um Radiolizenzen beworben. Beim Kampf um die Regionalradiolizenzen setzten sich erwartungsgemäß wieder die Bewerber mit Beteiligungen der jeweiligen Tageszeitungen durch. Weiter vergab die Behörde 42 Lokalfrequenzen. Dabei waren die Freien Radios bei dem Kampf um Lokalradiolizenzen überaus erfolgreich. Von 12 Freien Radiobewerbern erhielten 8 Bewerber eine Lizenz oder wurden in Form eines Sendefensters integriert.

3. Die Aufbauphase

Frühestmöglicher Sendestarttermin war der 1. April 1998. Laut Regionalradiogesetz hatten die lizenzierten Radios ein Jahr Zeit , also bis zum 1. April 1999, um auf Sendung zu gehen. Ein Überschreiten der Frist hätte zu einem Lizenzentzug geführt. Als erstes Freies Radio ging die Radiofabrik in Salzburg im Juli 1998 in Form eines 5-stündigen Sendefensters pro Woche beim kommerziellen Radio Arabella auf Sendung. Die Radiofabrik hatte es allerdings am einfachsten, da sie vertraglich festgelegt das Sendestudio von Radio Arabella verwenden durfte und deshalb noch keine eigene Infrastruktur aufbauen mußte. Als zweites Freies Radio und als erstes mit eigener Lizenz ging im Sommer 1998 Radio Orange in Wien auf Sendung. Es folgten Radio FRO in Linz und das zweisprachige AGORA in Kärnten. Besonders schwierig war die finanzielle Situation für die Freien Radios im ländlichen Raum: für das Freie Radio Salzkammergut und Freequenns im Ennstal. Schließlich schafften es auch diese, am 31.3.1999 bzw. am 1.4.1999 noch auf Sendung zu gehen. Das Bludenzer Freie Radio Pro-Ton schaffte es schließlich auch noch am letzten Tag in Kooperation mit einem kommerziellen Radio in Bregenz. Dem mehrsprachigem Minderheitenradio Antenne4/MORA wurde aufgrund technischer Schwierigkeiten von der Behörde zusätzlich Zeit eingeräumt. Sie gingen als letzte am 4. April 1999 auf Sendung.

Das Problem für die meisten Radios waren die hohen Investitionskosten. Es gab zwar die Bereitschaft der Kunstsektion Abt.II/8 des Bundeskanzleramtes, Radioprojekte zu fördern. Notwendige Investitionskosten wollte sie aber nicht übernehmen. Trotz der fehlenden Verankerung im Gesetz und der damit verbundenen schwierigen finanziellen Situation haben es alle Freien Radios geschafft, fristgerecht auf Sendung zu gehen. Dies war verbunden mit einem extrem hohen finanziellen Risiko der RadiomacherInnen. Denn für die Investitionen wurden teilweise hohe Kredite aufgenommen, für die die RadiomacherInnen persönlich hafteten.

4. Konsolidierungs- und Expansionsphase

Nach dem Sendestart der Freien Radios setzte die letzte Phase, die der Konsolidierung und Expansion ein. Obwohl die finanzielle Situation weiterhin sehr prekär ist, vor allem dort, wo kein Geld von Kommunen und Land kommt, wie etwa in Vorarlberg. Auch die Tatsache, daß die Bundesförderung durch die schwarzblaue Bundereierung im Jahr 2000 auf ein Drittel gekürzt und im Jahr 2001 ganz gestrichen wurde, macht die Situation nicht leichter. Radio MORA im Burgenland musste seinen mehrsprachigen Sendebetrieb daraufhin einstellen

Dennoch meine ich, daß die bestehenden Freien Radios sich in einer Konsolidierungsphase befinden, und zwar insofern, als daß die Wichtigkeit Freier Radios als publizistische Ergänzung, als Forum für Gruppen und Personen, die in den kommerziellen Medien nicht zu Wort kommen, als Plattform für österreichische Musiker und Kulturschaffende immer mehr erkannt wird. Und daß deshalb die Freien Radios nicht mehr so einfach wegzudenken sind. Finanziell gibt es außerdem Bemühungen, die Eigenfinanzierungsquote zu steigern, etwa durch das System des Radioabos, wo HörerInnen eine freiwillige Jahresspende leisten.

Mit Expansion meine ich, daß einerseits bei den bestehenden Radios der Umfang der Programmproduktion stetig wächst. Andererseits steigt die Anzahl der Freien Radios ständig. In Salzburg ging die Radiofabrik Im Jänner 2002 auf einer eigenen Frequenz (gemeinsam mit einem kommerziellen Anbieter) auf Sendung, in Innsbruck erhielt Freirad eine Lizenz und geht am 15.6. 2002 auf Sendung, Gymradio (Hollabrunn) und Radio Helsinki (Graz), die momentan mit befristeten Bildungsfunklizenzen Radio machen, haben beste Aussichten auf "richtige" Lizenzen. In Hallein geht in Kürze ein Freies Radio gemeinsam mit einem kommerziellen Anbieter auf Sendung.

Als Fazit kann man sagen, daß die Geschichte der Freien Radios eine Erfolgsstory ist. Es gelang einer Handvoll Menschen ohne starke Lobby, sich mit Beharrlichkeit und fundiertem Wissen gegen Widerstände von politischen Parteien durchzusetzen.

Wolfgang Hirner

1. Die PiratInnenphase2. Die Legalisierungsphase3. Die Aufbauphase4. Konsolidierungs- und Expansionsphase