Charta der Freien Radios Österreichs
Freies Radios sind unabhängige, gemeinnützige, nicht-kommerzielle und nicht
auf Profit ausgerichtete Organisationen, die einen allgemeinen und freien
Zugang zu Sendeflächen für Rundfunkverstaltungen garantieren und
bereitstellen,um die freie Meinungsäußerung zu fördern.
Als drittes Standbein in der Medienlandschaft neben öffentlicht-rechtlichen
und kommmerziell privaten RundfunkveranstalterInnen erweitern Freie Radios die
Meinungsvielfalt.
Freie Radios geben allen Personen und Gruppen innerhalb des gesetzlichen
Rahmens die Möglichkeit zur unzensierten Meinungsäußerung und
Informationsvermittlung. Vorrang haben dabei ethnische Minderheiten und solche
Personen und Gruppen, die wegen ihrer gesellschaftlichen Marginalisierung oder
sexistischen und rassistischen Diskriminierung in den Medien kaum oder nicht
zu Wort kommen.
Freie Radios stellen Trainings-, Produktions- undVerteilungsmöglichkeiten zur
Verfügung; sie ermutigen und fördern die lokale Szene und laden zur aktiven
Beteiligung ihrer HörerInnen ein.
Freie Radios sind kein Privateigentum eines/r einzelnen, sondern sind
gemeinsam von ihren NutzerInnen getragene Organisationsformen, die vor allem
dem Prinzip der Gemeinnützigkeit unterliegen.
Die Tätigkeit ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt das Prinzip eines
werbefreien Radios ohne kommerzielle Produktwerbung.
Um die Existenz und Unabhängigkeit gewährleisten zu können, braucht es eine
Diversifizierung der Einnahmequellen. Die Finanzierung erfolgt unter anderen
durch Eigenleistungen, Förderungen, Spenden oder auch Sponsoring.
In Freien Radios sind die Organisation und die Auswahlkriterien für
Sendeinhalte durchschaubar und nachprüfbar zu halten.
Die TrägerInnen freier Radios handhaben ihr Management, ihre
Programmgestaltung und ihre Beschäftigungspraxis so, daß sie jede Form der
Diskriminierung ausschließt; sie sind dabei gegenüber allen UnterstützerInnen,
dem Personal und den freiwilligen MitarbeiterInnen offen und
verantwortlich. Sie fördern die Mitwirkung von Frauen in allen Bereichen.
Freie Radios verstehen sich als Kommunikationsmittel im lokalen und regionalen
Raum und unterstützen die regionale Entwicklung damit fungieren freie Radio's
unter anderem auch als fördernde Plattformen für regionalbezogene Kunst- und
Kulturschaffende in denen es für KünstlerInnen Auftritts- und
Verbreitungsmöglichkeiten gibt. Es soll auch eine Auseinandersetzung mit
überregionalen Themen stattfinden. Freie Radios arbeiten aktiv zusammen,
z.B. durch Programmaustausch.
Freie Radios sind im Besitz, in der Organisationsform, in der Herausgabe und
in der Programmgestaltung unabhängig von staatlichen, kommerziellen und
religiösen Institutionen und politischen Parteien.
Freie Radios fördern eine selbstbestimmte, solidarische und emanzipatorische
Gesellschaft.
Sie treten für freie Meinungsäußerung, Meinungsvielfalt, Gleichberechtigung,
Menschenwürde und Demokratie ein.
Dreiteilung der vorhandenen Frequenzen auf die drei Standbeine
öffentlich-rechtlicher, kommerzieller und gemeinnütziger freier
Rundfunkveranstalter (triales Rundfunksystem)
Da Freie Radios öffentliche Aufgaben erfüllen, haben sie einen Rechtsanspruch
auf öffentliche Förderung. Bezüglich der urheberrechtlichen Abgaben genießen
Freie Radios einen Sonderstatus, der ihrem gemeinnützigen Charakter
entspricht.
MitarbeiterInnen Freier Radios sind frei in ihrer Recherche und sind
JournalistInnen anderer Medien gleichgestellt.
Bei Erarbeitung von Gesetzten, Gesetzesänderungen und internationalen
Verträgen, die das Medien- und Fernmeldewesen betreffen, haben die
VertreterInnen der Freien Radios das Recht auf Mitbestimmung und
Stellungnahme.
Der Verband fordert die Errichtung eines Bundesmedieninstitutes als
ExpertInnengremium und die Einrichtung eines parlamentarischen
Medienausschusses.
8. Februar 1998, Graz, die Generalversammlung des Verbandes.
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