Leitbild
 
Förderungsmodell zur Sicherung einer pluralistischen Radiolandschaft in Österreich
30.11.-1 00:00:

Die Freien Radios in Österreich fordern

  • Gesetzliche Anerkennung des spezifischen öffentlichen Auftrags, den die Freien Radios im Interesse der Gesamtgesellschaft erfüllen: Offener Zugang zu Sendeflächen im Freien Radio; Vermittlung von Medienkompetenz; publizistische Ergänzung im lokalen und regionalen Bereich

  • Förderung der Freien Radio aus Gebührensplitting - Einrichtung eines "Freie Radios-Fonds"

Die 12 Freien Radios in Österreich leisten einen einzigartigen Beitrag zur Erfüllung der in Art 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention formulierten aktiven Meinungsäußerungsfreiheit:

Offener Zugang zum Medium Radio, politische Partizipation der Bürgerinnen und Bürger, gesellschaftliche und sprachliche Integration unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen, Freie Radios als Plattformen lokaler Kultur- und Kunstproduktion, als Motoren der Regionalentwicklung sowie als nichtkommerzielle publizistische Ergänzung der lokalen Berichterstattung, Initiatoren innovativer Projekte und Lernorte für Medienkompetenz in der Informationsgesellschaft.

Dennoch fehlen in Österreich sowohl gesetzliche Anerkennung als auch Basisfinanzierung der Freien Radios, wie sie in vielen europäischen Demokratien bereits Standard ist: Wo notwendig besteht laut EuGH die Pflicht des Staates, aktive Maßnahmen zur Unterstützung der aktiven und passiven Meinungsfreiheit zu ergreifen. Bisher gewährleistet allerdings österreichweit lediglich der Magistrat der Stadt Wien auf Beschluss des Wiener Landtags eine ausreichende Finanzierung von Alternativen Medienprojekten, wie z.B. das Freie Radio in Wien und Okto, das Wiener Community TV. Die entsprechenden Mittel dieser Alternativmedienfinanzierung stammen aus der Wiener Landesabgabe der Rundfunkgebühr, dem sogenannten Kulturförderungsbeitrag.

Die Entwicklungen am Lokalradiosektor haben gezeigt, dass kommerzielles Lokalradio wirtschaftlich nicht tragbar ist, fast alle ursprünglich lokal vergebenen Lizenzen gingen mittlerweile in überregionalen Senderketten auf oder sind eng an führende Printmedien gebunden. Medien- und Meinungsvielfalt auf lokaler Ebene wird somit vor allem von den Freien Radios gewährleistet. Mittelfristig werden die Freien Radios als einzige lokale Informationslieferanten im Radio-Bereich übrig bleiben.

Die wirtschaftliche Situation der Freien Radios in Österreich ist insbesondere seit dem Ausfall der Bundesförderung ab 2000 sehr angespannt: Basisförderungen des laufenden Betriebes fehlen fast völlig, großteils wird der Betrieb über kurzfristige kommunale oder regionale Projektförderungen finanziert. Der jährliche Bedarf für alle Sach- und Personalausgaben, die für die Aufrechterhaltung des Sendebetriebes mit Offenen Zugang notwendig sind, belaufen sich auf ca. 366.000 €, zuzüglich Signalzubringung und Senderbetriebskosten je Sharingstandort jährlich ca. 16.300 €. Insgesamt ergibt sich daraus ein Förderbedarf für angestrebte 15 Freie Radios in Österreich von ca. 6 Mio. Euro jährlich. Die Freien Radios schlagen zur Deckung dieses Bedarfs die Einrichtung eines "Freie Radios-Fonds" in der KommAustria vor, welcher aus jenem Teil der Rundfunkgebühren gespeist wird, der derzeit vorbei am ORF unspezifiziert ins Bundesbudget fließt.

Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Privatradio-Gesetzes sowie des KommAustria-Gesetzes sieht dementsprechend die gesetzliche Verankerung Freier Radios sowie die Einrichtung eines "Freie Radios-Fonds" in der KommAustria vor.

Angesichts der zentralen Rolle der Freien Radios bei der Herstellung und Unterstützung von Meinungs- und Medienvielfalt muss sowohl die gesetzliche Anerkennung als auch eine Basisfinanzierung der Freien Radios in Österreich im Interesse der Republik liegen.

Mai 2006, für den Verband der Freien Radios Österreich

Helmut Peissl, Bad Eisenkappel
Veronika Leiner, Linz
Wolfgang Hirner, Salzburg
Gerti Spielbüchler, Bad Ischl
Christian Jungwirth, Wien
Otto L. Tremetzberger, Freistadt

Juristischer Teil incl. Gesetzesentwurf von Alexander P. Baratsits


Unter "Links" sind folgende Materialien zu finden:

Entschließung des EU-Parlaments zu Gefahren der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in der EU, vor allem Italien (P5_TA(2004)0

Boogerd Quaak Report = Bericht über Gefahren der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit (Artikel 11 Absatz 2 der Charta der Grundrechte) in der EU, vor allem in Italien (2003/2237(INI))

Recommendation 173 (2005)1 on regional media and transfrontier co-operation

CoE report on Media Diversity in Europe (2003)

CoE report on Transnational media concentrations in Europe (2004)

Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Vorschriften über Staatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (2001/C 320/04)

Protokoll über den öffentlich rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (Protokoll zum Amsterdamer-Vertrag)

27. Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der EU-Verfassung

Niedersächsisches Mediengesetz

Förderungsrichtlinie Bürgerrundfunk Niedersachsen

Approval of the Broadcasting Funding Scheme in Ireland by the European Commission

Zustimmung zum Französischen Radiofonds: Aide d’Etat n. NN 42/03 (ex N 725/02) - France. Modification d’un régime d’aide à l’expression radiophonique

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